Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis (ehem. Energiepass) - Orientierungshilfe bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung und der energetischen Modernisierung von Gebäuden.
Wann wird ein Energieausweis benötigt ?
Seit dem 01. Januar 2009 ist es bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Für Neubauten ist der Energieausweis schon seit 2002 verpflichtend.
Welche Art von Energieausweis ist erforderlich ?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  1. den Energieverbrauchsausweis, d.h. den Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
  2. den Energiebedarfsausweis, d.h. den Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Der Verbrauchsausweis basiert lediglich auf den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten 3 Heizperioden unter Berücksichtigung der jeweiligen Klimaverhältnisse.
Für unmodernisierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (WE), für die vor November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis verpflichtend .
Bei allen anderen Wohngebäuden kann zwischen dem Energieverbrauchsausweis oder dem Energiebedarfsausweis gewählt werden. Der auf den theoretischen Energiebedarf beruhende Energiebedarfsausweis wird rechnerisch unter genormten Randbedingungen erstellt, ist also völlig unabhängig von dem jeweiligen Nutzerverhalten. Erst dadurch ist ein Vergleich verschiedener Gebäude mit unterschiedlichen Dämmeigenschaften der Gebäude-Außenflächen bzw. der Heizanlage möglich. Darüber hinaus muss jeder Energieausweis Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Mit dem Energieausweis werden stets nur ganze Wohngebäude, keine Einzelwohnungen, bewertet. Landesrechtlich geschützte Baudenkmäler sind von der Ausstellungspflicht befreit.
Der Energieausweis soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt bringen. Das Energieausweis-Label mit seinen Energieeffizienz-Klassen A bis J soll - wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist - sofort zu erkennen geben, welches Gebäude den geringsten Energiebedarf (Heizkosten) hat.
Die Vorteile des Energieausweises
Der Energieausweis für Gebäude ermöglicht schon bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer Immobilie abzuschätzen. Davon profitieren letztlich alle:

  • Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie in Zukunft mit »hohen« oder »niedrigen« Energiekosten rechnen müssen. Bei der Wohnungs- oder Haussuche ist dies eine wertvolle Entscheidungshilfe und ermöglicht den bundesweiten Vergleich verschiedener Objekte.
  • Vermieter oder Verkäufer verfügen mit dem Energieausweis über ein zusätzliches Marketinginstrument. »Energieeffizienz« wird zum eigenen Qualitätsmerkmal bei zukünftig steigenden Nebenkosten auf dem Immobilienmarkt.
  • Für Eigentümer stellt der Energieausweis eine wichtige Erstberatung dar, um sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren zu können. Entscheidet sich der Eigentümer dann für eine energetische Sanierung, können auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis nächste Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
  • Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch analysieren, und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für zielgerichtete Instandsetzungs- und Modernisierungsplanungen sowie den Verkauf von Immobilien.
  • Für die Umwelt bedeutet eine größere Transparenz im Gebäudebereich, die gleichzeitig hilft, langfristig Maßnahmen zur Energieeinsparung zu finden, eine enorme Einsparung von CO2 und damit eine Entlastung der Erdatmosphäre.

Mit dem Energieausweis kann der Mieter bzw. Käufer die Qualität eines Angebots seriös und objektiv prüfen. Weist der Energieausweis eine gute energetische Qualität eines Gebäudes auf, so wirkt sich das beim Verkauf von Immobilien wertsteigernd aus und verbessert die Verkaufschancen.
Gern beraten wir Sie zum Thema Energieausweis, rufen Sie an!