Immobiliengutachten

Auf der sicheren Seite mit einem Gutachten
Ein zuverlässiger Sachverständiger führt die Immobilienbewertung, ob Haus, Wohnung oder Grundstück ohne jegliche Befangenheit und völlig neutral. Dabei hat er jede Menge Erfahrung aus der Immobilien- und Baubranche und ist mit den aktuellen Normen und Richtlinien zur Erstellung eines Immobiliengutachtens vertraut!

Bedeutung und Zweck eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB
Bei einem Immobilien Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird abgesehen vom Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert, welche ja ohnehin bei der Verkehrswertermittlung mit einfließen, zusätzlich auf eine ausführliche und nachvollziehbare (Bau)Beschreibung der Immobilie oder des zu bewertenden Grundstücks geachtet. Hierbei wird eine Art "schriftliche Begehung und Analyse" der Immobilie vollzogen, damit die gesamte Angelegenheit bei schwerwiegenderen Rechtsstreitigkeiten nachvollziehbar wird.

Merkmale eines Verkehrswertgutachtens
Typisch für solch ein Immobiliengutachten ist die detaillierte Beschreibung der Mikro- und Makrolage und sonstige Beurteilungen bezüglich der Lage der Immobilie und der infrastrukturellen Vernetzung. Gleichzeitig wird der genaue bautechnische Stand ermittelt und im Gutachten detailliert mit aufgeführt, genauso wie jegliche Altlasten, Belastungen aus Abteilung zwei des Grundbuchs, Emissionen, Immissionen und sonstige relevante Faktoren. Gerade wenn nicht alle Beteiligten und Entscheidungsträger eines Prozesses die Immobilie kennen (wie z. B. der Richter) ist ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB unabdingbar.

Warum unsere Baugutachten präziser sind!
Anders als bei den gängigen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, welche aus rein kaufmännischer Sichtweise kreiiert werden (mit einem meist sehr geringen Anteil an Sachkunde aus der Bausubstanz und der Haustechnik durch die auszuführenden Sachverständigen) weisen wir eine langjährige und direkte Facherfahrung aus Fachplanung, Ausführung und Bauüberwachung von technischen Anlagen im Hochbau sowie der fachübergreifenden Bausanierung auf. Das hat somit zur Folge, dass wir in den Kurzgutachten nicht nur pauschalierte Kennwerte für Instandhaltungsrückstaus einbringen (zu 90% gängige Praxis), sondern die hierfür anfallenden Baukosten deutlich präziser ermitteln welche somit bei der Gesamtbewertung genauestens einkalkuliert werden.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird meistens von Gerichten oder Rechtsanwälten verlangt (Abhängig von der Situation). Ebenfalls ist dies Art von Gutachtenerstellung gängige Praxis bei einem  Versteigerungsverfahren. Ob Sie eine Immobilienbewertung dieser Form benötigen, oder Ihre Angelegenheit auch mit einem Kurzgutachten zu klären wäre, erfahren Sie unter Anderem direkt bei uns bei einer ausführlichen und völlig unverbindlichen Beratung.

Nicht selten, wird die gewünschte Art des Immobiliengutachtens aber schon vom Rechtsanwalt oder Richter vorgegeben.

  • Immobiliengutachten bei rechtliche Auseinandersetzungen
  • Wertgutachten für Rechtsanwälte, Versicherungen und Notare
  • Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB für Gerichte
  • Marktwertermittlung bei Scheidungsverfahren
  • Gutachten beim Nachlassverfahren
  • Gutachten für Versteigerungen
  • Gutachten bei Uneinigkeiten
  • Gutachten bei Insolvenzverwaltung